Claudia Wenzel-Hering

Das Recht des durch eine Straftat Betroffenen

Durch eine Straftat geschädigt zu sein, ist belastend. 

Durch die Zusammenarbeit mit meinen Mandanten und durch den Erfahrungsaustausch im Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt, dem ich seit vielen Jahren angehöre, weiß ich, dass gerade auch die — oft erstmalige — Berührung mit der Justiz dem Opfer einer Straftat zusätzlich Angst macht.

Als durch eine Straftat Betroffene(r) muss man nicht nur die Erinnerungen an die Tat, den Täter und die daraus resultierenden seelischen und physischen Verletzungen handhaben. Darüber hinaus muss man sich einer weiteren Belastung aussetzen: Als Geschädigte(r) ist man häufig einziger — und somit wichtigster — Zeuge der Tat.

Und damit ist man Teil eines Ermittlungs- und Strafverfahrens gegen den Täter.

Noch immer sind diese Verfahren tat- und täterorientiert. Und während der Täter durch seinen Verteidiger in der Regel einen kompetenten Ansprechpartner hat, der ihn durch das gesamte Verfahren führt, hat man als geschädigte Person zunächst niemanden, der einen durch die Wochen und Monate begleitet.

Hier nun beginnt die aktive Rolle des Opferanwalts. Nicht erst im eigentlichen gerichtlichen Verfahren, sondern zu einem viel früheren Zeitpunkt muss wichtige Hilfe für den durch eine Straftat Verletzten geleistet werden. Es geht darum, auch den Betroffenen aktiv auf das Verfahren vorzubereiten und durch dieses zu leiten. Auch und gerade ein durch die Straftat Betroffener benötigt einen Ansprechpartner, der die Pflichten erklärt und die Rechte für diesen wahrnimmt.

Mit diesem Verständnis für meine Tätigkeit möchte ich gerne Ihre Ansprechpartnerin sein, falls Sie durch eine Straftat betroffen sind und kompetenten Rat benötigen.

Claudia Wenzel-Hering


Tel : 02304 - 9666432
Fax : 02304 - 9666433
E-Mail : info(at)wenzel-hering.de